Aus Richtung Hannover, Hamburg und Bremen erreichen Sie den Fähranleger „Norddeich-Mole“ über die A 28 aus Richtung Oldenburg bis zum Dreieck Leer. Hier der A 31 folgen bis zur Abfahrt Emden-Nord und dann der B 210 und der B 70 folgen bis Norddeich.

Aus dem westlichen Ruhrgebiet kommend, folgen Sie der A 2 bis zum Kreuz Bottrop und dann der A 31 bis Emden.

Anreisende aus dem Süden fahren über die A 1 bis zur Ausfahrt Cloppenburg und folgen der B 72 / B 70 bis Norddeich oder Sie fahren die A1 weiter bis zum Ahlhorner Dreieck auf die A29 bis Oldenburg, dann auf die A28 bis zum Autobahndreieck Leer, auf die Autobahn A 31 nach Emden weiterführt.

Bereits vor Antritt der Urlaubsreise sollten Sie entscheiden, ob Sie das Auto in Norddeich abstellen oder mit auf die Insel nehmen wollen. [mehr...]

In Norddeich können Sie das Fahrzeug in den FRISIA-Großgaragen gegen eine Gebühr abstellen. Bewachte Parkplätze bieten auch verschiedene private Unternehmer an.

Für die Überfahrt nach Norderney (ca. 1 Stunde Fahrtzeit) reihen Sie sich am Frisia-Fährterminal in die Wartereihe ein und besorgen sich am Schalter ein Fährticket, welches Sie aber auch auf der Fähre erhalten können.

Eine Platzreservierung für die Fähre ist bei der Hinreise nach Norderney für PKW, Campingfahrzeuge usw. nicht möglich. Bitte bedenken Sie, dass für die Rückfahrt von Norderney eine Reservierung erforderlich ist. Diese können Sie im Haus Schiffahrt, Bülowallee 2 auf Norderney vornehmen.

Nutzfahrzeuge (z.B. LKW) müssen sich einen Tag vor der Anreise bei der AG Reederei Norden-Frisia anmelden.

Warn

Verkehrsbeschränkungen

Steuer

Auf Norderney ist Autoverkehr während der Sommermonate nur eingeschränkt zugelassen. So ist das Stadtgebiet für den Individualverkehr gesperrt. Nur bei der An- und Abreise ist Ihnen jeweils für eine Stunde das An- und Abfahren zum Urlaubsquartier erlaubt. Ausnahmen von der Verkehrsbeschränkung (z.B. für Schwerbehinderte) erteilt das Ordnungsamt der Stadt Norderney, Rathaus. Gäste die den Eintrag aG im Schwerbehinderten-Ausweis haben können einen bundeseinheitlichen Sonderparkausweis für Gehbehinderte bei ihrem Heimatstraßenverkehrsamt beantragen und damit überall auf Norderney parken.

Abstellmöglichkeiten für Ihr Auto befinden sich auf den Parkplätzen A und B am Ortseingang (bewacht / gebührenpflichtig) und Parkplatz C an der Hafenstraße / Mühlenstraße (unbewacht / kostenlos). Weitere Parkplätze befinden sich in der Siedlung Nordhelm an der Lippestraße.

Ein generelles Fahrverbot für die Sperrzonen besteht in der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens. Es darf ganzjährig nicht schneller als 30 km/h gefahren werden.

Ausgenommen von dieser Verkehrsbeschränkung sind die Randbezirke (Am Hafen, Alter Horst, Up Süderdün, Am Fischerhafen, Im Gewerbegebiet, Siedlung Nordhelm) der Stadt und die östlichen Inselgebiete.

Für Motorräder gilt im gesamten Stadtgebiet ein ganzjähriges Fahrverbot.

Die bequeme Alternative: Die Busse / Taxen der Insel holen Sie am Hafen ab und bringen Sie an nahezu jeden Ort - auch Gruppen und mit Gepäck.

Aus Gründen des Umweltschutzes sowie des Erholungswertes im Kurort empfehlen wir, das Auto möglichst wenig zu benutzen und die Insel zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erkunden.

[Käptn´s-Huus]

weiter... zum  Schiff ....
Anreise
home02Home

[Haftungsausschluss] [...]